Fahrgastrechte
Beförderung von schwerbehinderten Menschen
Fahrgäste, die Inhaber*in eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind, können alle Verkehrsmittel im Tarifgebiet des VBB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch IX § 145 Abs. 1) unentgeltlich nutzen.
Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen werden generell unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung der ständigen Begleitung aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht. Zusätzlich zu einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.
Fahrgastrechte im Buslinienverkehr unter 250 km
Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr unter 250 km legt Mindestrechte für Fahrgäste fest:
- Sie haben Anspruch auf diskriminierungsfreie Beförderung. Dies bedeutet, dass ihnen die Beförderung nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, Behinderung oder eingeschränkter Mobilität verwehrt werden darf, soweit dem nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.
- Bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfe oder ihres Hilfsgeräts haben sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung von der BVG verursacht wurde.
- Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.
- Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach der vorgenannten Verordnung.
- Beschwerden können sie innerhalb von drei Monaten bei der BVG einreichen. Dann haben sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten sie Einwände gegen die Antwort haben, können sie sich
- erneut an die BVG wenden,
- an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre wenden:
Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel. (0228) 307 95 400,
Internet: https://www.eba.bund.de.
Unentgeltliche Mitnahme
Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kinder), Gepäck und einen Kinderwagen unentgeltlich mitnehmen.
Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen sind im Teil A des gültigen VBB-Tarifs festgehalten.
Information zu Streitbeilegungen
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben wir uns zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.) verpflichtet. In diesen Fällen können sich unsere Fahrgäste an die nachfolgende Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
Telefon: (030) 6449933 0
E-Mail: bahnkontakt@sruv.de
Internet: http://schlichtung-reise-und-verkehr.de
In allen anderen Fällen nehmen wir nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen in diesen Fällen direkt.