Compliance
Regeln kennen
Die BVG nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts und einer der größten Nahverkehrsbetriebe Europas wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr. Compliance bezeichnet für uns die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Verordnungen, internen Richtlinien, vertraglichen Verpflichtungen und freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen.
Regeln einhalten
Jedoch verstehen wir unter Compliance nicht nur die bloße Einhaltung des geltenden Rechts, sondern orientieren uns darüber hinaus auch an den ethischen Grundsätzen unserer Unternehmenskultur. In diesem Zusammenhang verfügt die BVG über ein Compliance-Managementsystem, das dazu beiträgt, Integrität zu fördern sowie Verstöße zu vermeiden und aufzudecken. Ein wesentlicher Bestandteil des Compliance-Managements bei der BVG ist die Korruptionsprävention und -bekämpfung. Die Ansprechperson für Korruptionsprävention und -bekämpfung ist bei der BVG an die Funktion des Compliance-Officers gebunden.
Hinweise melden.
Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße oder Korruption leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, die an uns gesetzten Anforderungen zu erfüllen und Schäden für unsere Kund*innen und Geschäftspartner*innen sowie die BVG zu vermeiden. Das gilt insbesondere auch für Beschwerden, die auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Missstände hinweisen, als wesentlicher Teil der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes (LkSG).
Der Verdacht auf einen Compliance-Verstoß oder Korruption bzw. eine Beschwerde zu Risiken bzw. Verletzungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz kann – auf Wunsch des / der Hinweisgebenden anonym – sowie unter Wahrung von Vertraulichkeit und Verschwiegenheit auf folgenden Wegen im Rahmen unseres Hinweisgebersystems gemeldet werden.
Compliance-Officer oder Ansprechperson für Korruptionsprävention und -bekämpfung
Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße oder Korruption können an den Compliance-Officer bzw. die Ansprechperson für Korruptionsprävention und -bekämpfung der BVG, Dr. Thorsten Schaube, gerichtet werden.
Dr. Thorsten Schaube
Thorsten.Schaube@bvg.de
Telefon: +49 30 256 29961
Compliance-Postfach
Hinweise können auch an compliance@bvg.de gemeldet werden.
Ombudsperson
Die BVG hat darüber hinaus den unabhängigen Rechtsanwalt Dr. Edgar Joussen als Ombudsperson bestellt. Die Ombudsperson nimmt Hinweise auf einen Compliance-Verstoß oder Korruption vertrauensvoll entgegen und übermittelt sie auf Wunsch des/der Hinweisgeber*in anonymisiert an den Compliance-Officer oder die BVG-interne Ansprechperson für Korruptionsprävention.
Dr. Edgar Joussen
ombudsmann@ra-js.de
Telefon: +49 30 315 18 70 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr), mit Anrufbeantworter rund um die Uhr erreichbar.
Info
Nicht zu den Aufgaben des Compliance-Office, der Ombudsperson oder externen Meldestellen gehört die Entgegennahme von Hinweisen und Beschwerden von Kund*innen der BVG zur Leistungserbringung in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen. Für diese Art von Mitteilungen steht Ihnen unser Kund*innendialog zur Verfügung. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme mit unserem Kund*innendialog den Chatbot auf unserer Webseite unter www.bvg.de oder in einer unserer Apps. Ferner können Sie sich auch direkt telefonisch an 030-19449 wenden.
Externe Meldestellestelle beim Bundesamt für Justiz
Es besteht alternativ die Möglichkeit, Hinweise bei einer externen staatlichen Meldestelle nach §§ 19 ff. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abzugeben. Wir verweisen insbesondere auf die Internetseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) unter folgendem Link: Internetseite des Bundesamts für Justiz (BfJ)