Fahren ohne Fahrausweis
Alle wichtigen Infos rund um das Thema Ticketkontrolle und erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
Geänderte Öffnungszeiten des BVG-Kundenbüro
Das BVG EBE-Kundenbüro an der Michaelbrücke hat zwischen den Feiertagen wie folgt geöffnet:
23.12.2024 und 27.12.2024 09:00 bis 14:00 Uhr
30.12.2024 09:00 bis 18:00 Uhr.
31.12.2024 ganztägig geschlossen
Jeder Fahrgast ist gemäß der VBB-Tarifbestimmungen dazu verpflichtet, einen gültigen Fahrausweis mit sich zuführen. Tust du das nicht und wirst von unserem Kontrollpersonal erwischt, wird dir ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt, kurz EBE, auferlegt.
Du kannst dieses Entgelt vor Ort im BVG-Kundenbüro (Adresse: An der Michaelbrücke) sowie auch online begleichen.
Jetzt gibt es zwei mögliche Szenarien:
- Du besitzt ein personalisiertes BVG-Abo, hast deine fahrCard aber vergessen.
In diesem Fall kannst du innerhalb von 7 Tagen nachweisen, dass du zum Zeitpunkt der Ticketkontrolle Inhaber*in des Tickets warst und zahlst statt 60 € nur noch 7 € Bearbeitungsgebühr. Dafür musst du mittlerweile auch nicht mehr in unser Kundenzentrum, sondern kannst dies ganz einfach online erledigen.
- Du hattest zum Zeitpunkt der Ticketkontrolle - aus welchem Grund auch immer - keine gültige Fahrkarte.
In diesem Fall musst du in den sauren Apfel beißen und die 60 € bezahlen. Auch das kannst du mittlerweile online tun und auch eine Ratenzahlung ist dabei möglich.
Bist du ohne gültigen Fahrausweis gefahren und wurdest von unserem Kontrollpersonal erwischt, bekommst du folgenden Zettel in die Hand:
EBE-Quittung
Wirst du beim Fahren ohne Fahrausweis erwischt, bekommst du diesen Zettel als Quittung.
Um dein erhöhtes Berförderungsentgelt zu begleichen, ist für dich vor allem die "EBE-Nummer" (ganz oben) wichtig.
Alle weiteren Informationen zum Thema Ticketkontrolle und erhöhtes Beförderungsentgelt findest du hier.