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Das Berlin-Abo - alle Infos

Abo kündigen

Wenn du dein Abo kündigen möchtest, kannst du das hier tun:

Vergleich zwischen dem Deutschlandticket und dem Berlin-Abo

Berlin-AboDeutschlandticket
GeltungsbereichBerlin ABdeutschlandweit
Laufzeit12 Monatemonatlich kündbar
Mitnahme Kinder unter 6 Jahren
Mitnahme Person
Mitnahme HundMitnahme Hund
Mitnahme Fahrrad
Übertragbarkeit
  1. Beim Deutschlandticket darf in Berlin/Brandenburg, also im VBB-Verbundgebiet, ein Hund kostenfrei mitgenommen werden. Diese Regelung gilt nicht bundesweit.  

Du willst mehr über unsere Abos erfahren, dann kannst du das über den folgenden Button tun.

Alle Abos und Tickets

Achtung: Wechsel von Chipkarte zu Handyticket

Wenn du bei der Neubestellung deines Berlin-Abos die Chipkarte ausgewählt hast und während der 12-monatigen Vertragslaufzeit in ein Handyticket wechseln möchtest, kannst du das ganz einfach über Abo Online tun. Bitte beachte, dass der Online-Medienwechsel vorrübergehend nicht möglich ist. Ein Wechsel vom Handyticket auf eine Chipkarte ist während der laufenden Vertragsdauer nicht möglich.

Berlin-Abo FAQ

Warum wird das Berlin-Abo eingestellt?

Das Land Berlin hat Einsparungen für den Haushalt 2025 beschlossen. Das betrifft auch die Mittel für das Berlin-Abo. Daher muss das Tarifangebot nun eingestellt werden, es wird seit dem 11. Dezember 2024 nicht mehr verkauft.

Was passiert jetzt mit den bestehenden Berlin-Abo-Verträgen?

Umstellung auf das Deutschlandticket:
Kund*innen, die aktuell ein Berlin-Abonnement haben, können auch weiterhin bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit den Berliner ÖPNV nutzen. Sie erhalten in den nächsten Wochen ein Wechselangebot des Verkehrsunternehmens und danach ein Deutschlandticket, das ab 1. März 2025 gültig sein wird. Mit der Übersendung des Tickets können darüber hinaus auch die Nahverkehrsangebote in anderen Bundesländern genutzt werden.

Die Differenz zwischen dem Preis des Berlin-Abos (29 Euro pro Monat) und des Deutschlandtickets (aktuell 58 Euro pro Monat) erhalten die Kunden bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit vom Land Berlin über die Verkehrsunternehmen monatlich gutgeschrieben.

Ich bin mit der Umstellung auf das Deutschlandticket nicht einverstanden. Was nun?

Wenn Kund*innen mit der Umstellung auf das Deutschlandticket und Gutschrift nicht einverstanden sind, können sie stattdessen der Beendigung ihres Abonnements zustimmen. Diese Erklärung muss bei der BVG spätestens am 15. Januar 2025 eingegangen sein. Für die schnelle und einfache Beendigung kann das folgende Formular genutzt werden.

Ab wann kann ich das Deutschlandticket nutzen?

Die neuen Fahrtberechtigungen gelten ab dem 1. März 2025.
Fahrtberechtigung über Chipkarte:
Die Verkehrsunternehmen beginnen im Januar 2025 mit der Auslieferung der Chipkarten.   

Fahrtberechtigung über Handyticket: Das Deutschlandticket wird auf bekanntem Wege rechtzeitig in der App angezeigt werden.

Kündigung des Deutschlandtickets:
Das Deutschlandticket selbst kann jederzeit (auch innerhalb der bisherigen Mindest-vertragslaufzeit) monatlich gekündigt werden. Dann entfällt auch die Zahlung der Gutschrift von 29 Euro.

Was müssen Berlin-Abo-Kunden jetzt tun?

Sofern Kund*innen mit dem Wechsel einverstanden sind, muss nichts weiter unternommen werden. Ab Erhalt des neuen Tickets kann der Nahverkehr dann sogar bundesweit genutzt werden.
Wenn Kund*innen stattdessen das Abo ganz beenden möchten, können sie der Beendigung ihres Abonnements zustimmen. Der Vertrag wird dann ersatzlos aufgehoben, die ursprüngliche Bindung an die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten entfällt; weitere Kosten fallen nicht an.

Was sind die Unterschiede zwischen dem Deutschlandticket und dem Berlin-Abo?

Das Berlin-Abo hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten und gilt nur im Stadtgebiet Berlin AB.

Das Deutschlandticket gilt dagegen deutschlandweit und ist monatlich kündbar – auch schon im ersten Jahr. Mit beiden Tickets kannst du innerhalb Berlins alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und auch Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitnehmen.