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FAQ zum Berlin-Abo

Allgemeines zum Berlin-Abo

Warum wird das Berlin-Abo eingestellt?

Das Land Berlin hat Einsparungen für den Haushalt 2025 beschlossen. Das betrifft auch die Mittel für das Berlin-Abo. Daher muss das Tarifangebot nun eingestellt werden, es wird seit dem 11. Dezember 2024 nicht mehr verkauft.

Ich habe ein Berlin-Abo. Wie geht es weiter?

Das Berlin-Abo wird als Tarifprodukt eingestellt und aus dem VBB-Tarif gestrichen, weil die Finanzierung durch das Land Berlin entfällt.
Wir bieten dir an, zum 01.03.2025 zum Deutschlandticket zu wechseln. Das Deutschlandticket gilt – anders als dein bisheriges Berlin-Abo – deutschlandweit und ist jederzeit monatlich kündbar.

Was ist der Unterschied zwischen dem Berlin-Abo und dem Deutschlandticket?

Das Berlin-Abo hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten und gilt nur im Stadtgebiet Berlin AB. Das Deutschlandticket gilt dagegen deutschlandweit und ist monatlich kündbar – auch schon im ersten Jahr. Mit beiden Tickets kannst du innerhalb Berlins alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und auch Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitnehmen. 

Kann ich mein Berlin-Abo für einen Monat oder länger pausieren?

Du kannst unser Berlin-Abo nicht pausieren. Die Mindestlaufzeit beträgt immer 12 Monate. 

Was mache ich, wenn ich mein Berlin-Abo noch nicht erhalten habe?

Wenn du noch eine Chipkarte von einem alten Deutschlandticket BVG Abo hast, und bei uns mit einem Account angemeldet bist, bekommst du keine neue Chipkarte. Dein neues Berlin-Abo wird dort von uns hinterlegt und ist bei Kontrollen gültig.

Was kann ich tun, wenn ich mein Ticket verliere?

Wenn du deine Berlin-Abo Chipkarte (fahrCard) verlierst, melde uns deinen Verlust bitte umgehend in einem unserer Kundenzentren. Dort wird dir eine neue fahrCard ausgestellt und die alte gesperrt. Für den Ersatz fallen 10€ an.

Hinweise zum Wechsel zum Deutschlandticket

Was passiert jetzt mit den bestehenden Berlin-Abo-Verträgen?

Umstellung auf das Deutschlandticket:
Kund*innen, die aktuell ein Berlin-Abonnement haben, können auch weiterhin bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit den Berliner ÖPNV nutzen. Sie erhalten in den nächsten Wochen ein Wechselangebot des Verkehrsunternehmens und danach ein Deutschlandticket, das ab 1. März 2025 gültig sein wird. Mit der Übersendung des Tickets können darüber hinaus auch die Nahverkehrsangebote in anderen Bundesländern genutzt werden.
Die Differenz zwischen dem Preis des Berlin-Abos (29 Euro pro Monat) und des Deutschlandtickets (aktuell 58 Euro pro Monat) erhalten die Kund*innen bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit vom Land Berlin über die Verkehrsunternehmen monatlich gutgeschrieben.

Wie geht der Wechsel von Chipkarte zu Handyticket und umgekehrt?

Wenn du bei der Neubestellung deines Berlin-Abos die Chipkarte ausgewählt hast und während der 12-monatigen Vertragslaufzeit in ein Handyticket wechseln möchtest, kannst du das ganz einfach über Abo Online tun. Bitte beachte, dass der Online-Medienwechsel vorrübergehend nicht möglich ist. Ein Wechsel vom Handyticket auf eine Chipkarte ist während der laufenden Vertragsdauer nicht möglich.

Ab wann kann ich das Deutschlandticket nutzen?

Ab wann kann ich das Deutschlandticket nutzen?
Die neuen Fahrtberechtigungen gelten ab dem 1. März 2025.

Fahrtberechtigung über Chipkarte:
Im Januar 2025 beginnt die Auslieferung der Chipkarten.   

Fahrtberechtigung über Handyticket: Das Deutschlandticket wird auf bekanntem Wege rechtzeitig in der App angezeigt werden.

Was müssen Berlin-Abo-Kunden jetzt tun?

Sofern Kund*innen mit dem Wechsel einverstanden sind, muss nichts weiter unternommen werden. Ab Erhalt des neuen Tickets kann der Nahverkehr dann sogar bundesweit genutzt werden.
Wenn Kund*innen stattdessen das Abo ganz beenden möchten, können sie der Beendigung ihres Abonnements zustimmen. Der Vertrag wird dann ersatzlos aufgehoben, die ursprüngliche Bindung an die Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten entfällt; weitere Kosten fallen nicht an.

Hinweise zur Beendigung des Vertrags

Ich möchte nicht zum Deutschlandticket wechseln. Was nun?

Wenn Kund*innen mit der Umstellung auf das Deutschlandticket und Gutschrift nicht einverstanden sind, können sie stattdessen der Beendigung ihres Abonnements zustimmen. Diese Erklärung muss bei der BVG spätestens am 15. Januar 2025 eingegangen sein. Für die schnelle und einfache Beendigung kann das folgende Formular genutzt werden.

Übertragbarkeit und Mitnahme

Kann das Berlin-Abo auch von anderen Personen als mir selbst genutzt werden?

Nein, das Berlin-Abo ist personalisiert und kann nur durch den/ die Inhaber*in genutzt werden. Es ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Kann ich mit dem Berlin-Abo Personen, einen Hund oder ein Fahrrad mitnehmen?

Du kannst damit zwar keine Fahrräder, aber einen Hund und Kinder unter 6 Jahren im Bereich AB kostenlos mitnehmen.