Tarifänderungen
Tickets, die du entwerten musst
Ungenutzte Tickets, die entwertet werden müssen (Einzelfahrausweise, Einzelfahrausweise Kurzstrecke, Abschnitte der 4-Fahrten-Karte, 24-Stunden-Karten, Anschlussfahrausweise oder 7-Tage-VBB-Umweltkarte) können noch 6 Monate nach Tarifwechsel genutzt werden. Tickets, die du entwerten musst und deren Preis sich nicht geändert hat, bleiben weiterhin gültig. Bis einschließlich 30.06.2024 können Tickets des alten Tarifs genutzt/umgetauscht werden.
Umtauschfrist
Du kannst Tickets des alten Tarifs innerhalb von 6 Monaten nach Tarifwechsel gegen Tickets mit dem neuen Preisstand umtauschen. Bis einschließlich 30.06.2024 können Tickets des alten Tarifs genutzt/umgetauscht werden.
Umtausch oder Erstattung alter Tickets
Du kannst Tickets nur bei dem Verkehrsunternehmen umtauschen oder erstatten lassen, bei dem du sie gekauft hast. Das erkennst du an dem Logo auf der unteren rechten Seite des Tickets. Für Tickets der BVG ist das in den BVG-Kundenzentren möglich. Beachte bitte, dass es rund um den Monatswechsel zu längeren Wartezeiten durch hohe Kundennachfrage kommen kann, nutze deshalb bei Bedarf die gesamte Umtauschfrist von 6 Monaten nach Tarifwechsel.
Tarifänderungen bei Abonnements
Besitzt du ein abgeschlossenes Abonnement was jährlich abgebucht wird, oder eine bar gezahlte Jahreskarte, werden die Kosten nicht nachträglich angepasst. Sie gelten unverändert weiter bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer. Besitzt du ein Abonnement, was monatlich abgebucht wird, wird die Rate mit Tarifwechsel angepasst.