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Tarifbestimmungen

Teil C - Zeitlich oder örtlich begrenzte Sonderregelungen sowie Kooperationen

1.6 Deutschlandweite Kooperationen – Deutschlandticket

Gemäß § 9 Abs. 1 des Regionalisierungsgesetzes führen die Länder zum 01.05.2023 ein monatlich kündbares Abonnement zum Preis von 49 Euro ein, das zur bundesweiten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt (Deutschlandticket). Die Verpflichtung zur Anwendung des Tarifs ist bis zum Erlass entsprechender Regelungen durch die Aufgabenträger, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 bundesgesetzlich vorgegeben.

Vertreter des Bundes, der Länder und der Verkehrsbranche haben sich verständigt, dass die nachfolgend informatorisch wiedergegebenen Tarifbedingungen für das Deutschlandticket durch alle teilnehmenden Verkehrsunternehmen angewendet werden sollen.

Diese bundesweiten Vorgaben lassen bei einigen geregelten Sachverhalten einen Entscheidungsspielraum für die Ausgestaltung vor Ort. Für die Nutzung der Verkehrsmittel in den Ländern Berlin und Brandenburg sind daher die hier konkret geltenden Tarifbedingungen des Deutschlandtickets unter Teil C Punkt 6 dargestellt. Für die Nutzung von Verkehrsmitteln außerhalb der Länder Berlin und Brandenburg gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen für das Deutschlandticket in der dort von den Verkehrsunternehmen oder Verbünden bekannt gemachten Fassung.

1.6.1 Grundsatz

Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es gilt ab dem 1. Mai 2023.

[…] Diese Tarifbestimmungen ergänzen die bestehenden Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde, der Landestarife und des Deutschlandtarifs sowie die Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Eisenbahn-Verkehrsunternehmen des SPNV und der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des ÖPNV, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt.

Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des vertragshaltenden Verkehrsunternehmens.

1.6.2 Fahrtberechtigung, Nutzungsbedingungen und Geltungsbereich

Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. Dies schließt im Ausland liegende Geltungsbereiche mit ein, soweit das eigene Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich aufgrund entsprechender Vereinbarung auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Zum ÖPNV gehört die Beförderung mit Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie mit Kraftfahrzeugen im Liniennahverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG. Liniennahverkehre nach § 43 PBefG fallen insoweit unter den Geltungsbereich, sofern sie gemäß § 2 Absatz 4 PBefG allgemein zugänglich sind.

Das Deutschlandticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem Deutschlandticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon abweichende Regelungen (z.B. im Rahmen von Integrationskonzepten) werden im Geltungsbereich des Deutschlandtickets für den Schienenverkehr bekanntgegeben.

Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Fahrgastes beinhaltet. Dieser Fahrausweis wird in Form einer Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben. Das Deutschlandticket kann von den Vertrag haltenden Unternehmen, die das Deutschlandticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitstellen, vorläufig bis zur Auslieferung bzw. Bereitstellung des digitalen Tickets, längstens bis zum 31.12.2023 als digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode) ausgegeben werden. Ein als Papierticket ausgegebenes Deutschlandticket gilt für maximal einen Kalendermonat. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.

Das Deutschlandticket beinhaltet keine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren.

Das Deutschlandticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich.

Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein reguläres Fahrradkartenangebot zu erwerben, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.

Für die Mitnahme eines Hundes ist ein reguläres Fahrkartenangebot zu erwerben, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.

1.6.3 Vertragslaufzeit und Kündigung

Das Deutschlandticket kann an den von den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Landestariforganisationen für Abonnement-Produkte eingerichteten Verkaufsstellen bzw. über deren Vertriebskanäle erworben werden.

Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschlandticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags.

Neben der monatlichen Kündbarkeit kann in Verbindung mit anderen Produkten im Bereich des Personenverkehrs auch eine feste Laufzeit von 12 Monaten angeboten werden.

1.6.4 Beförderungsentgelt

Der Preis für das Deutschlandticket im Abonnement beträgt 49,00 EUR pro Monat bei monatlicher Zahlung. Eine jährliche Zahlung des zwölffachen Monatsbetrages kann angeboten werden.

Bei Verkehren, die nur auf Anforderung verkehren (z. B. On-demand-Verkehr, Anruf-Sammeltaxi, Rufbus) sowie bei täglich verkehrenden Eisenbahnen mit besonderen Betriebsformen (z. B. Schmalspurbahnen mit Dampftraktion) kann ein Zuschlag nach den örtlichen Tarifbestimmungen erhoben werden.

1.6.5 Jobticket

Das Deutschlandticket kann als rabattiertes Jobticket angeboten werden.

Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein.

Der Fahrpreis für das Deutschlandticket als Jobticket ist der Fahrpreis nach Punkt 1.6.4 abzüglich 5 % Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket leistet, der mindestens 25 % des Fahrpreises gemäß Punkt 1.6.4 beträgt.

1.6.6 Fahrgastrechte

Für Fahrten im Eisenbahnverkehr gelten die Fahrgastrechte gem. Teil A Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs sowie Teil C Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten im Deutschlandtarif in ihrer jeweils genehmigten und veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter www.deutschlandtarifverbund.de.

6 Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) geltende Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket

Die nachfolgenden Bestimmungen setzen die unter Teil C Punkt 1.6 genannten Vorgaben für die Nahverkehrsangebote der Unternehmen im VBB um. Sofern diese nachfolgenden Bestimmungen von den übrigen Bestimmungen des VBB-Tarifes abweichen, gehen die nachfolgend genannten Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets den sonstigen Bestimmungen des VBB-Tarifes vor.

6.1 Fahrpreis

Das Deutschlandticket wird im Abonnement zum Preis von 49 Euro monatlich angeboten. Im VBB wird das Deutschlandticket bei Bezug über den Arbeitgeber außerdem nach den Bestimmungen von Punkt 6.8 als rabattiertes Jobticket angeboten (Deutschlandticket Job).

6.2 Geltungsdauer

Das Deutschlandticket und Deutschlandticket Job wird nur im Abonnement mit unbestimmter Laufzeit und monatlicher Kündigungsmöglichkeit nach den Bedingungen gemäß Punkt 6.7 ausgegeben.

6.3 Räumliche Gültigkeit

Das Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job gilt, auch wenn es von anderen Verkehrsunternehmen bzw. Verbünden als Deutschlandticket gemäß § 9 des Regionalisierungsgesetzes ausgegeben wird, im Gebiet des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg für beliebig viele Fahrten mit allen Verkehrsmitteln der im VBB-Tarif Teil B, Nr. 1 angegebenen Verkehrsunternehmen.

Mit dem Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job können im Busverkehr auch ausländische Haltepunkte in Polen erreicht werden. Für Fahrten nach Polen gilt: Das Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job gilt in Verkehrsmitteln der Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt (Oder) (SVF) für Fahrten nach Słubice, in Verkehrsmitteln der Uckermärkischen Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) für Fahrten nach Krajnik Dolny und in Verkehrsmitteln der DB Regio Bus Ost GmbH (DRO) für Fahrten nach Gubin.

Für Fahrten nach Polen mit dem Eisenbahn-Regionalverkehr gilt das Deutschlandticket bzw. Deutschlandticket Job nicht. Die Gültigkeit endet am letzten Haltebahnhof des Zuges im Land Brandenburg. Für die Weiterfahrt gelten die Fahrpreise und Bestimmungen des VBB-Tarifs Teil E.

Für Fahrten über den Geltungsbereich des VBB-Tarifes hinaus gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen der örtlichen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, deren Verkehrsmittel genutzt werden.

6.4 Mitnahmeregelungen

Mit dem Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job können im VBB-Tarifgebiet beliebig viele Kinder unter 6 Jahren, ein Kinderwagen und Gepäck (analog den Bestimmungen des VBB-Tarifs, Teil B, Punkt 5.1.1) sowie ein Hund (ergänzend zu VBB-Tarif, Teil B, Punkt 5.1.2) kostenfrei mitgenommen werden.

Personen ab 6 Jahren oder Fahrräder können im VBB-Gebiet bei Nutzung des Deutschlandtickets oder Deutschlandtickets Job nicht kostenfrei mitgenommen werden.

Für die Mitnahme eines Fahrrades in Verkehrsmitteln des VBB wird ein zusätzlicher Fahrausweis Fahrrad gemäß VBB-Tarif, Anlage 4, Tabelle 3 benötigt. Soweit nur Verkehrsmittel des Schienenpersonennahverkehrs genutzt werden, ist die Fahrradmitnahme im VBB auch mit einer bundesweit geltenden Fahrradtageskarte Nahverkehr des Deutschlandtarifes oder mit einer räumlich gültigen Fahrradkarte für den Eisenbahn-Fernverkehr (IC/ICE), die den Streckenabschnitt im Schienenpersonennahverkehr mit abdeckt, möglich.

6.5 Übergang in die 1. Wagenklasse

Das Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job gilt nur in der 2. Wagenklasse. Die Nutzung von Übergangskarten für die 1. Wagenklasse nach Punkt 23 des VBB-Tarifs, Teil D, ist gestattet. Nutzen Fahrgäste eine solche Übergangskarte zur Benutzung der 1. Wagenklasse (als Einzelfahrt, 24-Stunden-Karte sowie 7-Tage-, Monats- oder Jahreskarte), so gilt diese zusammen mit dem Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job im VBB-Gebiet, nicht aber darüber hinaus. Die Nutzung der Übergangskarten zur Benutzung der 1. Wagenklasse ist auf das VBB-Gebiet beschränkt.

6.6 Zuschläge für alternative Bedienformen

Mit dem Deutschlandticket oder Deutschlandticket Job können im VBB-Gebiet auch Verkehre, die nur auf Anforderung verkehren, genutzt werden. Sofern für die Nutzung einzelner Verkehrsangebote (z. B. On-demand-Verkehr, Anruf-Sammeltaxi, Rufbus) Tarif- oder Komfortzuschläge oder dergleichen entrichtet werden müssen, müssen sie auch von Inhaberinnen und Inhabern eines Deutschlandtickets oder Deutschlandtickets Job gezahlt werden. Etwaige Zuschläge für alternative Bedienformen sind in Teil D des VBB-Tarifs geregelt.

6.7 Bedingungen für Abonnements

Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Job werden im VBB als Chipkarte mit EFS oder als Handyticket ausgegeben. Bei der Ausgabe von Deutschlandtickets als Handyticket sind zusätzlich zur Teilnahme am Lastschriftverfahren auch andere unbare Bezahlarten möglich. Für die Ausgabe als Handyticket gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Kundenvertragspartners.

Sofern ein Verkehrsunternehmen Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Job als Handyticket ausgibt, gelten diese vom ersten bis zum letzten Tag des Geltungszeitraumes (monatsgenau). Es gelten ergänzend die Bestimmungen des VBB-Tarifs, Anlage 8.

Für die Ausgabe von Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Job als Chipkarte mit EFS gelten die Bestimmungen der Anlage 5. Abweichend davon können diese persönlichen Chipkarten mit EFS auch ohne Lichtbild ausgegeben werden.

Es werden im VBB für das Deutschlandticket und das Deutschlandticket Job keine Startkarten gemäß Anlage 5, Punkt 4 ausgegeben. Die Fahrtberechtigungen werden nur für einen ganzen Kalendermonat zum vollen Preis ausgegeben. Ein Beginn des Abonnements ist auch für laufende Kalendermonate möglich, allerdings erfolgt keine Erstattung für den Zeitraum von Monatsbeginn bis zum Beginn des Abonnements.

Deutschlandtickets und Deutschlandtickets Job werden im VBB nur mit monatlicher Abbuchung angeboten.

Das Deutschlandticket bzw. das Deutschlandticket Job als Handyticket wird für den Vertragszeitraum nach Bestellung in der jeweiligen App des vertragshaltenden Verkehrsunternehmens bzw. der VBB GmbH angezeigt. Die erste Auslieferung des Tickets in die App kann initial bis zu 48 Stunden dauern. Bei einem laufenden Abonnement werden zum Ende des aktuellen Monats Fahrtberechtigungen für den Folgemonat ausgestellt. Damit die Fahrtberechtigung ausgeliefert werden kann, muss das Handy eingeschaltet und mit dem Internet verbunden sein. Sofern zum Zeitpunkt der Aktualisierung der Fahrtberechtigung das Handy des Fahrgastest nicht erreichbar ist, erfolgt die Aktualisierung, nachdem das Handy wieder eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist.

Für den Wechsel aus einem bestehenden VBB-Abonnement in das Deutschlandticket bzw. Deutschlandticket Job gilt Anlage 5, Punkt 8 des VBB-Tarifs. Der Wechsel ist innerhalb der Vertragslaufzeit des bestehenden Abonnements nachteilsfrei möglich. Auch Jahreskarteninhaberinnen und -inhaber können in das Deutschlandticket wechseln. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall ebenfalls nachteilsfrei ohne die in Anlage 6, Punkt 3 vorgesehene Nachberechnung.

Abonnementverträge für das Deutschlandticket und das Deutschlandticket Job unterliegen keiner festen Vertragslaufzeit. Das Deutschlandticket und das Deutschlandticket Job können zum Ende eines Monats, auch des laufenden Monats gekündigt werden. Dabei gilt Folgendes: Wird der Vertrag vom Kunden bis zum 10. des laufenden Monats gekündigt, so ist die Kündigung zum Ablauf dieses Monats wirksam, sofern vom Kunden gemeinsam mit der Kündigung kein späterer Zeitpunkt übermittelt wird. Bei postalischer Übersendung gilt das Datum des Poststempels. Eine Nachberechnung gemäß VBB-Tarif Anlage 5, Punkt 10.5 erfolgt nicht.

Im Übrigen gelten die Bedingungen für Abonnements gemäß VBB-Tarif, Anlage 5.

6.8 Bedingungen für das Deutschlandticket Job

Das Deutschlandticket Job ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausgegeben.

Auf den monatlichen Fahrpreis gemäß Punkt 6.1 wird unter Anwendung der bundesweiten Konditionen (VBB-Tarif Teil C 1.6.5 „Jobticket“) ein Rabatt von 5% gewährt, sofern der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Deutschlandticket Job leistet, der mindestens 25% des regulären monatlichen Fahrpreises nach Punkt 6.1 beträgt.

Deutschlandtickets Job sind ausschließlich über Arbeitgeber erhältlich. Voraussetzung ist, dass zwischen Arbeitgeber und Verkehrsunternehmen ein Rahmenvertrag geschlossen wird. Sofern mindestens fünf Deutschlandtickets Job oder VBB-Firmentickets gemäß VBB-Tarif, Teil C, 1.3 für Arbeitnehmende abgenommen werden sowie ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zu den Fahrtkosten im Nahverkehr gezahlt wird, kann ein Rahmenvertrag mit Arbeitgebern durch die am VBB-Tarif beteiligten Verkehrsunternehmen im Benehmen mit der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH für mindestens aufeinanderfolgende 12 Monate abgeschlossen werden.

Ausgabeberechtigte Verkehrsunternehmen im VBB können als Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmenden Jobtickets (Deutschlandticket Job) zu den Bedingungen dieses Tarifteiles ausgeben, ohne dafür einen Rahmenvertrag abschließen zu müssen; die Ausgabe erfolgt gemäß VBB-Tarif Anhang III, Punkt 1.2.

Zusätzlich zum Anhang III, Punkt 1.2.9.6 kann das Verkehrsunternehmen das Servicepaket für das Deutschlandticket Job auch entgeltfrei anbieten.

Ergänzend für das Deutschlandticket Job gelten die in Anhang III, Punkt 1.2.14 aufgeführten Anlagen.

Ergänzend zu den geltenden Vertragsbestimmungen im Anhang III, Punkt 1.2.15 bestätigen Arbeitgeber für das Deutschlandticket Job den gewährten Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket Job nach Teil C Punkt 1.6.5.  

Es gelten die notwendigen Vertragsbestandteile für einen VBB-Firmenticketvertrag mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss gemäß Anhang III, Punkt 1.2, sofern in diesem Teil C Punkt 6 nichts Abweichendes geregelt ist.

6.9 Bedingungen für das Upgrade von VBB-Semestertickets auf das Deutschlandticket

Studierenden an Brandenburger und Berliner Hochschulen wird gegen Zahlung eines Differenzbetrages die Möglichkeit eingeräumt, ihr jeweiliges bestehendes, persönliches VBB-Semesterticket auf das Deutschlandticket mit bundesweiter räumlicher Gültigkeit zu erweitern.

Voraussetzung für den Erwerb des Upgrades auf das Deutschlandticket (Upgrade-Deutschlandticket) ist, dass der oder die Studierende im Besitz eines gültigen VBB-Semestertickets ist.

Das Upgrade-Deutschlandticket kann frühestens zum 1. Juni 2023 erworben werden. Ein Erwerb ist ggf. auch rückwirkend zum Beginn des jeweiligen Monats möglich. Es beginnt immer zum Ersten eines Kalendermonats. Studierende haben ab Start des Upgrade-Deutschlandtickets für die verbleibende Semesterdauer die Möglichkeit, das Upgrade zu erwerben. Das Upgrade-Deutschlandticket hat nach Erwerb eine Gültigkeit bis Semesterende.

Das Angebot des Upgrade-Deutschlandtickets gilt für Hochschulen im Land Brandenburg zunächst bis zum Ende des jeweiligen Sommersemesters 2023 der Hochschule. Das Angebot des Upgrade-Deutschlandtickets gilt für Hochschulen im Land Berlin zunächst bis zum Ende des jeweiligen Sommersemesters 2023 der Hochschule, längstens bis Ende des jeweiligen Wintersemesters 2023/2024.

Der Aufpreis für das Upgrade auf das Deutschlandticket berechnet sich aus der Differenz des monatlichen Ticketpreises für das Deutschlandticket gemäß VBB-Tarif Teil C Punkt 1.6.4 und dem monatlichen Anteil für das Semesterticket, der sich aus dem jeweiligen abgeschlossenen Semesterticketvertrag ergibt.

Die Ausgabe des Upgrade-Deutschlandtickets erfolgt mit monatlicher Abbuchung ausschließlich als Wallet- oder Web-Ticket. Es gelten die Bestimmungen des Kundenvertragspartners und des mit der Ausstellung des digitalen Upgrade-Deutschlandtickets beauftragten Dienstleisters.

Das Upgrade-Deutschlandticket kann monatlich gekündigt werden. Wird es bis zum 10. des laufenden Monats gekündigt, so ist die Kündigung zum Ablauf dieses Monats wirksam. Wird es nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch, längstens jedoch bis zum jeweiligen Semesterende.

Bei Fahrausweiskontrollen ist das Upgrade-Deutschlandticket nur in Verbindung mit dem VBB-Semesterticket gültig. Das Upgrade-Deutschlandticket und das VBB-Semesterticket sind bei Fahrten mitzuführen und auf Verlangen, ebenso wie ein amtliches Lichtbilddokument, vorzuzeigen. Der oder die Studierende stellt sicher, dass das Upgrade auf seinem bzw. ihrem mobilen Endgerät jederzeit geprüft werden kann.

Stand 26. Mai 2023