E-Tretroller Verbot
E-Tretroller müssen vorerst draußen bleiben
Die Mitnahme von E-Tretrollern wird ab dem 01. Mai 2024 in allen BVG-Fahrzeugen und -Bahnhöfen untersagt.
Sicherheit geht vor: Wie vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen, wird die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten E-Tretrollern) in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen der BVG ab dem 1. Mai 2024 vorerst ausgeschlossen.
In brandschutztechnischen Gutachten wurden bisher unzureichende Normen und Sicherheitsstandards für die in diesen Fahrzeugen verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt.
Das Verbot für E-Tretroller wird ab dem 1. Mai 2024 über die BVG-Nutzungsordnung geregelt.
Ein entsprechendes Verbot haben bereits andere Verkehrsunternehmen in deutschen Städten erlassen, weitere Städte folgen ebenfalls. Davon ausgeschlossen sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile, die gemäß der Gutachten im Auftrag des VDV bereits deutlich höhere Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.
Weitere technische Entwicklungen bei den E-Tretrollern, neue VDV-Empfehlungen und auch die Situation in anderen Städten wird fortlaufend beobachtet, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren.
Eins wird dabei gleichbleiben: An oberster Stelle steht bei allen Erwägungen die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden.
FAQ
Ab wann gilt dieses Verbot?
Das E-Tretroller Verbot gilt ab 01.Mai 2024.
Warum werden E-Tretroller nicht weiterhin befördert?
Aufgrund der Empfehlung des Verbandes VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternhemen) werden E-Tretroller von der Beförderung ausgeschlossen.
Der Grund sind nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den verwendeten Lithium-Ionen-Akkus.
Wo liegt der Unterschied zwischen E-Tretroller und anderen E-Gefährten?
Die Akkus weiterer E-Gefährten entspricht den Normen und Sicherheitsstandards und dürfen somit weiterhin mitgenommen werden.