Zum Hauptinhalt springen

E-Tretroller Verbot

Sicherheit geht vor: Wie vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfohlen, wird die Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (sogenannten E-Tretrollern) in den Fahrzeugen und U-Bahnhöfen der BVG ab dem 1. Mai 2024 vorerst ausgeschlossen.

In brandschutztechnischen Gutachten wurden bisher unzureichende Normen und Sicherheitsstandards für die in diesen Fahrzeugen verwendeten Lithium-Ionen-Akkus bemängelt.

Das Verbot für E-Tretroller wird ab dem 1. Mai 2024 über die BVG-Nutzungsordnung geregelt.

Ein entsprechendes Verbot haben bereits andere Verkehrsunternehmen in deutschen Städten erlassen, weitere Städte folgen ebenfalls. Davon ausgeschlossen sind E-Fahrräder, E-Rollstühle oder E-Seniorenmobile, die gemäß der Gutachten im Auftrag des VDV bereits deutlich höhere Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen.

Weitere technische Entwicklungen bei den E-Tretrollern, neue VDV-Empfehlungen und auch die Situation in anderen Städten wird fortlaufend beobachtet, um die Regelung in Zukunft erneut zu evaluieren.

Eins wird dabei gleichbleiben: An oberster Stelle steht bei allen Erwägungen die Sicherheit aller Fahrgäste und Mitarbeitenden.

FAQ

Ab wann gilt dieses Verbot?

Das E-Tretroller Verbot gilt ab 01.Mai 2024.

Warum werden E-Tretroller nicht weiterhin befördert?

Aufgrund der Empfehlung des Verbandes VDV (Verband Deutscher  Verkehrsunternhemen) werden E-Tretroller von der Beförderung ausgeschlossen.

Der Grund sind nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den verwendeten Lithium-Ionen-Akkus.

Wo liegt der Unterschied zwischen E-Tretroller und anderen E-Gefährten?

Die Akkus weiterer E-Gefährten entspricht den Normen und Sicherheitsstandards und dürfen somit weiterhin mitgenommen werden.