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Foto- undDrehanfragen

Wir bieten mehr als genug Kulisse.

Ob neu oder historisch, rollend oder stehend, zentral oder JWD. Das Potpourri an Kulissen der BVG ist wie unsere Fahrgäste: umfangreich, divers und vielfältig. Entsprechend erhält die BVG täglich Anfragen von Fotografen*innen, Filmschaffenden und Fernsehteams aus aller Welt. Die BVG ist immer bereit, bei Anfragen für Aufnahmen zu unterstützen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass das Kerngeschäft der BVG die sichere und zuverlässige Beförderung unserer Fahrgäste ist. Entsprechend erfordern alle geplanten Aufnahmen (ganz gleich ob privat oder beruflich) auf dem Gelände, in den Anlagen und in den Fahrzeugen der BVG eine vorherige, schriftliche Genehmigung.

Um diese zu erhalten, müsst ihr folgendermaßen vorgehen:

Filmen und Fotografieren

Bitte wendet euch frühzeitig an die Pressestelle, um euch über die Modalitäten zur Ausstellung einer solchen Genehmigung zu informieren. Der zeitliche Vorlauf sollte dabei mindestens sieben Tage betragen, bei sehr aufwendigen Projekten bis zu mehreren Monaten. Foto- und Drehgenehmigungen für die aktuelle Berichterstattung können in der Regel auch kurzfristig ausgestellt werden. Für eine erste Einschätzung des Vorhabens werden mindestens folgende Angaben benötigt:

  • eure vollständigen Kontaktdaten inklusive Telefonnummer, Firmenname und -anschrift,   
  • eine kurze Beschreibung des Gesamtprojekts,   
  • eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Szenen und Motive, die bei der BVG aufgenommen werden sollen (bei Filmprojekten bitte Drehbuchausschnitt mitschicken),   
  • den genauen Ort, an dem die Aufnahmen entstehen sollen,   
  • den konkreten Zeitraum (Datum, Uhrzeit und Dauer),   
  • die vollständige Personenzahl (inkl. Team, Darsteller und ggf. Komparsen),   
  • bei studentischen und Schulprojekten: Bescheinigung der Hochschule bzw. Schule, dass das Vorhaben Teil eurer Ausbildung ist. Die Kosten für die Genehmigung richten sich nach dem Aufwand des Projekts. Die BVG stellt auf Wunsch einen Kostenvoranschlag aus. In jedem Fall muss eine Schadensversicherung vorhanden sein.

Kontakt für Journalistische Anfragen, Foto- und Filmvorhaben:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Pressestelle Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Tel.: (030) 256 27901
Fax: (030) 256 28602
E-Mail: filmundfoto@bvg.de

Kontakt aufnehmen als Kunde oder Fahrgast
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Musizieren – auf der Tonleiter in den Untergrund.

Das Musizieren auf Berliner U-Bahnhöfen hat Tradition. Die BVG genehmigt an ausgewählten Standorten in den Verbindungstunneln der U-Bahn unter gewissen Auflagen das Musikmachen in angemessener Lautstärke. In U-Bahnzügen ist das Musizieren nicht erlaubt.

Die Genehmigung gibt es hier:
BVG-Kundenbüro (Erhöhtes Beförderungsentgelt Fahrausweiskontrollen)
An der Michaelbrücke 10179 Berlin (Eingang an der Rückseite des Gebäudes) mittwochs von 7-11 Uhr. Die Genehmigung kostet 10 Euro pro Tag. Seit 01.01.2019 enthält sie keine Fahrberechtigung mehr. Für Musikgruppen mit bis zu drei Personen genügt eine Musikgenehmigung.

   

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