Die BVG undNachhaltigkeit
Als eine Lebensader Berlins und als größtes Nahverkehrsunternehmen Deutschlands, ist die BVG ganz klar auf dem Weg in eine postfossile, klimaneutrale und kostengünstige Zukunft der Mobilität. Als menschen- und umweltfreundliches Unternehmen ist uns unsere ökonomische, ökologische und sozialen Verantwortung bewusst. Fakt ist, dass es im Zuge der Mobilitätswende wichtiger denn je ist, nachhaltig unterwegs zu sein. Das Mobilitätsangebot muss deswegen zukunftssicher gestärkt werden, um den Zugang und die Anbindung für alle zu gewährleisten.
Unsere Arbeit zielt darauf ab, uns als innovativer Mobilitätsdienstleister täglich neu zu beweisen und dabei auch langfristig den ökonomischen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Die BVG versteht es als Aufgabe, den ökologisch sinnvollen Nahverkehr in der Hauptstadt weiter zu fördern und sich für einen nachhaltigen Klimaschutz sowie einen umweltschonenden Ressourcenverbrauch stark zu machen. Konkret zeigt sich das beispielsweise an den Milliardeninvestitionen in Infrastruktur und dem geplanten Umstieg unserer kompletten Busflotte auf E-Busse mit 100 Prozent Ökostrom. Es zeigt sich aber auch in dem besonderen Verantwortungsgefühl gegenüber unseren Beschäftigten, einer offenen Unternehmenskultur, gelebter sozialer Vielfalt und einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein vollständigeres Bild der BVG-Aktivitäten im Nachhaltigkeits-Dreiklang wird in regelmäßigen Fortschrittsberichten und im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex dargelegt.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) – BVG Entsprechens-Erklärung 2022 vom März 2024
UN Global Compact / Fortschrittsbericht (CoP) – BVG 2023/2024 vom Juli 2024
BVG im Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) / Nachhaltigkeit & 17 Ziele / Sustainable Development Goals 2030 (SDG) vom Juni 2019
Die BVG übernimmt Verantwortung für die Umwelt, für die eigenen Mitarbeitenden, die Gesellschaft und unsere Wertschöpfungskette. Dazu wurden Prozesse nach den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingerichtet.
Unser Menschenrechtsbeauftragter ist dafür verantwortlich, unser Menschenrechts-Risikomanagementsystem zu überwachen, weiterzuentwickeln und berichtet hierzu regelmäßig an den Vorstand. Unterstützt wird der Menschenrechtsbeauftragte durch die Fachkräfte der Gebiete Arbeits- und Umweltschutz, Einkauf sowie Recht und Compliance.
Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)
Im Folgenden wird das Verfahren für die Bearbeitung LkSG-relevanter Beschwerden dargestellt. Bei allen Prozessschritten werden die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingehalten, insbesondere bezüglich der Unabhängigkeit und Verschwiegenheit der Bearbeitenden. Hinweisgebende Personen (HG) können LkSG-relevante Beschwerden auch anonym abgeben. Die BVG ist bemüht, die Bearbeitungsdauer so kurz wie möglich ausfallen zu lassen und – sofern gewünscht – während des gesamten Verfahrens mit der HG in Kontakt zu bleiben sowie Informationen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird regelmäßig überprüft.
Verfahrensordnung bei Beschwerden
Menschenrechtliche Grundsatzerklärung der BVG