Kurzstrecke Fahrrad
Ermäßigt6-14 Jahren | Regeltarif | |
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1,70 € |
Alle Tarifbereiche
Berlin A: Berliner Innenstadt bis einschließlich S-Bahn-Ring
Berlin B: Außerhalb des S-Bahn-Rings bis zur Stadtgrenze
Berlin C: Berliner Umland (zirka 15 km um das Land Berlin) einschließlich der Stadt Potsdam und Flughafen BER
Gültigkeit
- Tarifbereich Berlin
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3 Stationen mit S-Bahn und/oder U-Bahn, mit Umsteigen, ohne Fahrtunterbrechung
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6 Haltestellen mit Straßenbahn, ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung
Geltungsdauer
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ab Entwertung für die genannte Anzahl von Stationen
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bei Handytickets 20 Minuten für die genannte Anzahl von Stationen
Hinweis zur Fahrradmitnahme
Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im DB-Regionalverkehr und in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (ggf. entscheidet darüber das Personal). Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht nicht. Fahrradmitnahme in Bussen ist nicht gestattet.
Als Fahrräder gelten:
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zweirädrige einsitzige Fahrräder mit und ohne Elektro-Hilfsmotor
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zweirädrige fahrradähnliche Roller
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E-Tretroller mit einer Nenndauerleistung von unter 500 Watt gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 06.06.2019
Alle weiteren Infos zur Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln findest du hier.
Hinweis zum Kauf
Den Fahrausweis Kurzstrecke Fahrrad erhältst du natürlich auch in den Verkaufsstellen und an den Fahrkartenautomaten der BVG.