Fahrradmitnahme bei der BVG
Perfekte Rahmenbedingungen für dich und dein Rad.
Die Kombination aus Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr wird immer beliebter. Die BVG unterstützt diesen Trend und bietet an vielen Bahnhöfen und Haltestellen Abstellanlagen für Fahrräder an, teilweise sogar überdacht.
Innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und damit beim Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel der BVG musst du für die Mitnahme eines Fahrrades ein Ticket lösen.
- Jedes mitgenommene Fahrrad benötigt einen Fahrschein des Fahrradtarifs
- Fahren mehrere Personen gemeinsam mit einem Fahrausweis, benötigt jedes weitere mitgenommene Fahrrad ein Ticket
- Fahrradkarten sind nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Fahrausweis
- Bei personengebundenen Tickets benötigst du keinen Fahrschein für das Fahrrad
dazu gehören: Schülerticket Berlin, Monatskarte Azubi sowie Berliner und Potsdamer Semesterticket. Das gilt nicht für das Deutschland Semester Ticket und das VBB-Abo Azubi, dort benötigst du ein separates Fahrradticket. - Das Fahrrad kann nur transportiert werden, wenn die Beförderungsbedingungen die Mitnahme zulassen
Kein Anspruch auf Beförderung
Es besteht kein Anspruch auf Beförderung eines Fahrrades bzw. auf gemeinsame Beförderung von Gruppen mit Fahrrädern. Letztlich obliegt die Entscheidung immer dem Betriebspersonal.
Mit dem Fahrrad unterwegs.
Abstellen des Fahrrads an der Haltestelle
Sofern das Fahrrad nicht an einer vorhandenen Fahrradabstellanlage "parken" kann, achte bitte darauf, dass keine Behinderungen für Passant*innen und Betriebsabläufe entstehen. Stelle das Fahrrad also bitte nicht z.B. in Durchgangsbereichen von U-Bahnhöfen oder an Haltestellenmasten ab. Bei Behinderungen der Betriebsabläufe können diese vom Betriebspersonal entfernt werden.
Das ist bei der Fahrradmitnahme zu beachten
Um andere Mitfahrende nicht zu behindern und einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, beachte bitte bei der Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln einige Regeln:
- Der Einstieg mit Fahrrädern in U-Bahn und Straßenbahn ist nur an den entsprechend gekennzeichneten Türen zulässig. Pro Wagen können höchstens zwei Fahrräder an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätzen mitgenommen werden - sofern ausreichend Platz vorhanden ist.
- Bitte bringe dein Fahrrad so unter, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes sowie andere Fahrgäste nicht gefährdet sind. Darum muss das Fahrrad während der gesamten Fahrt festgehalten werden.
- Kinderwagen und Rollstühle haben immer Vorrang, das heißt, wenn der durch ein Fahrrad besetzte Platz für Rollstühle oder Kinderwagen benötigt wird, muss unter Umständen mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen werden.
Welche Verkehrsmittel erlauben die Fahrradmitnahme?
- U-Bahn
- Straßenbahn
- Fähre
- Bus (Linien N1-N9, sofern Platz vorhanden)
Informationen zum Fahrradtarif
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigst du einen Fahrschein des Fahrradtarifs.
Inhaber von gültigen Schülertickets, Tickets für Auszubildende und Berliner und Potsdamer Semestertickets (dazu zählt nicht: das Deutschland Semester Ticket) benötigen keinen Fahrschein für ihr Fahrrad.
Falträder, die komplett zusammengeklappt sind, gelten als Handgepäck und können unentgeltlich mitgenommen werden.
Falls du keine Zeitkarte besitzt, die zur unentgeltlichen Fahrradmitnahme berechtigt, kannst du je nach Bedarf für die Mitnahme eines Fahrrades aus dem folgenden Angebot von Fahrradfahrscheinen wählen. Alle Fahrscheine sind in den Kundenzentren und Verkaufsstellen der BVG oder an Fahrscheinautomaten auf U-Bahnhöfen erhältlich.
Kurzstreckenfahrschein Fahrrad ..... 1,70 €
Gilt analog dem regulären Kurzstreckenfahrschein für Personen:
3 Stationen bei U- und S-Bahn mit Umsteigemöglichkeit, 6 Haltestellen Straßenbahn ohne Umsteigemöglichkeit; keine Gültigkeit in Zügen des Eisenbahnregionalverkehrs sowie auf der Fähre F10 Wannsee - Alt-Kladow.
Einzelfahrschein Fahrrad
Berlin AB ................. 2,30 €
Berlin BC ................. 2,60 €
Berlin ABC ............... 3,00 €
VBB-Gesamtnetz ...... 4,00 €
Gilt analog dem regulären Einzelfahrschein für Personen: ab Entwertung für eine einfache Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel innerhalb von max. 2 Stunden, Fahrtunterbrechungen sind in dieser Zeitspanne erlaubt, Rück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen
24-Stunden-Karte Fahrrad
Berlin AB ................. 5,30 €
Berlin BC ................. 5,70 €
Berlin ABC ............... 5,90 €
VBB-Gesamtnetz ...... 6,00 €
Gilt für 1 Fahrrad ab Entwertung 24 Stunden für eine beliebige Anzahl von Fahrten.
Monatskarte Fahrrad
Berlin AB ................. 12,80 €
Berlin ABC ............... 16,00 €
VBB-Gesamtnetz ...... 26,60 €
Monatskarten sind übertragbar.
Einen Überblick über alle Tickets, inklusive der Fahrradtickets, findest du hier.
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Du hast noch Fragen? Hier findest du die Fahrradmitnahme FAQs.