Fahrradmitnahme FAQs
Welche Verkehrsmittel erlauben die Fahrradmitnahme?
Fahrräder können in der U-Bahn, Straßenbahn und auf der Fähre mitgenommen werden. Im Bus ist das auf den Linien N1-N9 möglich, sofern Platz vorhanden ist.
Welche Fahrräder benötigen einen Fahrschein?
Fahrräder und Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb (Pedelecs) können rund um die Uhr mitgenommen werden, wenn ein gültiger Fahrschein des Fahrradtarifs vorhanden ist.
Wann ist eine Fahrradkarte gültig?
Eine Fahrradkarte ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Fahrausweis.
Wann benötige ich keinen Fahrschein für das Fahrrad?
Bei einer personengebundenen Fahrkarte ist ein Fahrschein für das Fahrrad nicht erforderlich.
Dazu zählen: Schülerticket Berlin, Monatskarte Azubi sowie Berliner und Potsdamer Semesterticket.
Das gilt nicht für das Deutschland Semester Ticket und das VBB-Abo Azubi.
Wo kann ich mit meinem Fahrrad einsteigen?
Der Einstieg mit Fahrrädern in U-Bahn und Straßenbahn ist nur an den entsprechend gekennzeichneten Türen zulässig. Pro Wagen können höchstens zwei Fahrräder an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätzen mitgenommen werden - sofern ausreichend Platz vorhanden ist.
Kann das Betriebspersonal die Fahrradmitnahme verweigern?
Ja, es besteht kein Anspruch auf Beförderung eines Fahrrades bzw. auf gemeinsame Beförderung von Gruppen mit Fahrrädern. Letztlich obliegt die Entscheidung immer dem Betriebspersonal.
Was muss beachtet werden bei der Fahrradmitnahme?
Das Fahrrad muss während der gesamten Fahrt festgehalten werden, sodass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes sowie anderer Fahrgäste nicht gefährdet ist.
Zudem haben Kinderwagen und Rollstühle immer Vorrang, das heißt, wenn der durch ein Fahrrad besetzte Platz für Rollstühle oder Kinderwagen benötigt wird, muss unter Umständen mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen werden.
Benötige ich für mein Faltrad einen Fahrschein?
Nein, komplett zusammengeklappte Falträder gelten als Handgepäck und können unentgeltlich mitgenommen werden.