Berlin Ticket S
Das Berlin-Ticket S ist ein vergünstigtes Nahverkehrsticket für anspruchsberechtigte Personen in Berlin. Mit einem monatlichen Preis von nur 19 € ermöglicht es Menschen, die Sozialleistungen beziehen, den öffentlichen Nahverkehr im Tarifbereich Berlin AB unbegrenzt zu nutzen.
Preise und Gültigkeit
- Tarifbereich: Berlin AB
- Preis: 19 € pro Monat
- Fahrtenanzahl: Beliebig viele Fahrten im Tarifbereich Berlin AB. Für Fahrten in Tarifbereich C kann ein Anschlussticket erworben werden.
- Geltungsdauer: Vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats (00:00 Uhr) bis zum ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats (24:00 Uhr).
- Persönliches Ticket: Das Berlin-Ticket S ist nicht übertragbar. Nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Wer darf das Berlin-Ticket S nutzen?
Personen können das Berlin-Ticket S nutzen, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld – nach SGB II)
- Sozialhilfe (nach SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld (nach dem Wohngeldgesetz – WoGG), auch Haushaltsmitglieder, die bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wurden, dürfen das Ticket nutzen.
- Besondere Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“ nach § 17a StrRehaG)
- Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (§ 8 BerRehaG)
- Ausgleichsrenten für Schwerbeschädigte oder Berufsschadensausgleich (z. B. nach § 21 StrRehaG, § 4 HHG, § 3 VwRehaG i.V.m. § 144 bzw. § 89 SGB XIV)
- Ausgleichsrente für NS-Verfolgte (nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung politisch, rassisch oder religiös Verfolgter des Nationalsozialismus – PrVG)
- Strafgefangene, im offenen und geschlossenen Vollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Justizvollzuges teilnehmen.
In welcher Form kann der Berechtigungsnachweis vorgelegt werden?
Hinweis: Welcher Nachweis konkret für die jeweilige Berechtigungsgruppe nötig ist, wird in der VBB Tarifbroschüre in Teil C Punkt 5.2 aufgeführt.
Leistungsbescheid
- kann ausgedruckt oder kopiert mitgeführt werden
- Schwärzungen sind erlaubt, wenn diese Infos erkennbar bleiben: Briefkopf, Titel (z.B. "Bewilligungsbescheid"), Vor- und Nachname, Zeitraum der Bewilligung
- Leistungsbescheid kann auch digital in der App angezeigt werden
- Kontrolleure dürfen das Live-Öffnen der App verlangen
- Screenshots oder PDFs gelten nicht.
Leistungsnachweis vom Amt
- muss im Original mitgeführt werden
- keine Schwärzungen erlaubt
Alte VBB-Kundenkarte Berlin S mit Lichtbild
- gilt noch bis zum Ende ihrer Restgültigkeit
Kostenfreie Mitnahme
Kostenlose Mitnahme mit dem Berlin-Ticket S:
- Hund
- Handgepäck, Kinderwagen und orthopädische Hilfsmittel
- Kinder unter 6 Jahren
Ticketkauf
- Fahrkartenautomaten: An Bahnhöfen und Haltestellen.
- BVG Apps:
- BVG Fahrinfo-App: Kombiniert Fahrplanauskunft und Ticketkauf.
- BVG Ticket-App: Für eine unkomplizierte digitale Ticket-Nutzung.
- Verkaufsstellen: An Service-Schaltern der BVG.
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