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Berlin Ticket S

Das Berlin-Ticket S ist ein vergünstigtes Nahverkehrsticket für anspruchsberechtigte Personen in Berlin. Mit einem monatlichen Preis von nur 19 € ermöglicht es Menschen, die Sozialleistungen beziehen, den öffentlichen Nahverkehr im Tarifbereich Berlin AB unbegrenzt zu nutzen.

Preise und Gültigkeit

  • Tarifbereich: Berlin AB
  • Preis: 19 € pro Monat
  • Fahrtenanzahl: Beliebig viele Fahrten im Tarifbereich Berlin AB. Für Fahrten in Tarifbereich C kann ein Anschlussticket erworben werden.
  • Geltungsdauer: Vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats (00:00 Uhr) bis zum ersten Kalendertag des darauffolgenden Monats (24:00 Uhr).
  • Persönliches Ticket: Das Berlin-Ticket S ist nicht übertragbar. Nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Wer darf das Berlin-Ticket S nutzen?

Personen können das Berlin-Ticket S nutzen, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld – nach SGB II)
  • Sozialhilfe (nach SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld (nach dem Wohngeldgesetz – WoGG), auch Haushaltsmitglieder, die bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wurden, dürfen das Ticket nutzen.
  • Besondere Zuwendung für Haftopfer („Opferrente“ nach § 17a StrRehaG)
  • Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (§ 8 BerRehaG)
  • Ausgleichsrenten für Schwerbeschädigte oder Berufsschadensausgleich (z. B. nach § 21 StrRehaG, § 4 HHG, § 3 VwRehaG i.V.m. § 144 bzw. § 89 SGB XIV)
  • Ausgleichsrente für NS-Verfolgte (nach dem Gesetz über die Anerkennung und Versorgung politisch, rassisch oder religiös Verfolgter des Nationalsozialismus – PrVG)
  • Strafgefangene, im offenen und geschlossenen Vollzug, die an Maßnahmen außerhalb des Justizvollzuges teilnehmen.

In welcher Form kann der Berechtigungsnachweis vorgelegt werden?

Hinweis: Welcher Nachweis konkret für die jeweilige Berechtigungsgruppe nötig ist, wird in der VBB Tarifbroschüre in Teil C Punkt 5.2 aufgeführt.

Leistungsbescheid

  • kann ausgedruckt oder kopiert mitgeführt werden
  • Schwärzungen sind erlaubt, wenn diese Infos erkennbar bleiben: Briefkopf, Titel (z.B. "Bewilligungsbescheid"), Vor- und Nachname, Zeitraum der Bewilligung

Jobcenter-App

  • Leistungsbescheid kann auch digital in der App angezeigt werden
  • Kontrolleure dürfen das Live-Öffnen der App verlangen
  • Screenshots oder PDFs gelten nicht.

Leistungsnachweis vom Amt

  • muss im Original mitgeführt werden
  • keine Schwärzungen erlaubt

Alte VBB-Kundenkarte Berlin S mit Lichtbild

  • gilt noch bis zum Ende ihrer Restgültigkeit

Kostenfreie Mitnahme

Kostenlose Mitnahme mit dem Berlin-Ticket S:

  • Hund
  • Handgepäck, Kinderwagen und orthopädische Hilfsmittel
  • Kinder unter 6 Jahren

Ticketkauf

Nahaufnahme eines Bus-Scheinwerfers. Im Hintergrund verschwommen eine Tram und Fußgänger.

FAQ VBB-Kundenkarte Berlin S
Deine Fragen, unsere Antworten

Hast du Fragen zur neuen VBB-Kundenkarte Berlin S? Hier findest du alle Antworten.