FAQ Berlin Ticket S
Kann ich noch eine VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen?
Nein. VBB-Kundenkarten, die bis zum 31. Dezember 2024 ausgestellt wurden, behalten aber bis zum Ende der Laufzeit ihre Gültigkeit und können als Nachweis zur Nutzung des Berlin-Ticket S verwendet werden. In diesen Fällen ist die Nummer der VBB-Kundenkarte Berlin S auf dem Berlin-Ticket S einzutragen.
Wie kann ich das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen?
Du kannst die Monatskarte Berlin-Ticket S an allen BVG-Fahrausweisautomaten, in den BVG-Apps und in den privaten Verkaufsstellen der BVG (z.B. Spätverkaufsstellen, Zeitungsläden) erwerben. Um das Berlin-Ticket S (Sozialticket) nutzen zu können, brauchst du eine VBB-Kundenkarte Berlin S oder deinen Leistungsbescheid mit eingetragenem Namen und Vornamen.
Bitte beachte: Ab dem 01. Januar 2025 wird nicht mehr die BG-Nummer verwendet. Ab diesem Zeitpunkt muss der vollständige Vor- und Nachname auf dem Ticket eingetragen werden und zusätzlich der Leistungsbescheid oder Leistungsnachweis mitgeführt werden. Dabei muss der Name auf dem Ticket mit dem Namen im Leistungsnachweis oder -bescheid übereinstimmen.
Bis wann gibt es das Berlin-Ticket S für 9 € zu kaufen?
Du kannst die Monatskarten Berlin-Ticket S an allen BVG-Fahrausweisautomaten, in den BVG-Apps und in den privaten Verkaufsstellen der BVG (z.B. Spätverkaufsstellen, Zeitungsläden) käuflich erwerben. Voraussichtlich bis März 2025 beträgt der monatliche Preis 9 €.