FAQ Schülerticket Berlin
Wie kann ich das Schülerticket Berlin bestellen?
Das Schülerticket Berlin kann nur online bestellt werden. Für eine optimale Anzeige des Bestellvorgangs nutze bitte eine aktuelle Browserversion. Es werden für dieses Tarifangebot keine Startkarten ausgegeben.
Bekomme ich das Schülerticket Berlin und die fahrCard (Chipkarte) auch in einem BVG-Kundenzentrum?
Nein. Das Schülerticket Berlin kann ausschließlich online bestellt werden.
Was muss ich bei Fahrten dabei haben?
Das Schülerticket Berlin als fahrCard.
Kann ich ergänzende Tarifprodukte nutzen, wenn ich z.B. nach Brandenburg möchte?
Für das Schülerticket Berlin kann ein Anschlussfahrausweis für den Tarifbereich C gekauft werden.
Wer ist Vertragspartner*in beim Schülerticket?
Bist du volljährig, dann bist du Vertragspartner*in der BVG. Bei Minderjährigen ist die gesetzlich vertretende Person der Vertragspartner*in.
Gibt es das Schülerticket auch als Monatskarte?
Nein, das Schülerticket wird ausschließlich als fahrCard ausgegeben.
Ich habe mein Schülerticket verloren. Was nun?
Unter www.bvg.de/schuelerticket-verloren kann der Verlust gemeldet werden.
Achtung: Es können sich nur volljährige Personen registrieren und anmelden. Beispiel: Ein Elternteil bzw. eine gesetzlich vertretende Person muss sich registrieren, um das Abo des Kindes zu bearbeiten.
Hinweis für die Registrierung bei Minderjährigen: Bei der erstmaligen Anmeldung benötigst du für die Identifizierung folgende Daten: Kundennummer und aktuelles Foto Schüler*in, Nachnamen, Geburtsdatum und Bankverbindung der gesetzlich vertretenden Person.
Ich möchte das Schülerticket beantragen. Ab wann ist es gültig?
Das Schülerticket Berlin kannst du online beantragen. Das Ticket muss bis zum 20. des Kalendermonats online bestellt werden, damit es zum 1. des Folgemonats genutzt werden kann.
Ich wohne in Berlin, gehe aber auf eine Schule in Brandenburg. Kann ich auch das kostenlose Schülerticket Berlin beantragen?
Ja, für die Berechtigung müssen bei der Online-Anmeldung folgende Nachweise hochgeladen werden:
- eine Berliner Meldebescheinigung oder ein amtlicher Ausweis des Schülers mit Lichtbild und Adressangabe
- ein Schulbesuchsnachweis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Brandenburger Schule
Achtung: Das Schülerticket Berlin gilt ausschließlich im Tarifbereich Berlin AB!
Mein Kind ist Schüler*in in Berlin. Warum reicht der Schülerausweis I als Fahrtberechtigung nicht?
Das kostenlose Angebot für Berliner Schüler*innen wird durch Ausgleichszahlungen vom Land Berlin an die BVG finanziert. Für die korrekte Abrechnung hat das Land Berlin die Vorgabe erteilt, dass ausschließlich die fahrCards als Fahrtberechtigungen anerkannt werden. Daher kann der Schülerausweis I für Fahrten nicht genutzt werden.
Was kostet das Schülerticket Berlin?
Das Land Berlin übernimmt die Kosten für die Fahrtberechtigung.
Wer kann das Schülerticket Berlin nutzen?
Alle Berliner Schüler*innen mit gültigem Berliner Schülerausweis I können das Schülerticket nutzen. Wer in Brandenburg zur Schule geht, aber in Berlin wohnt, hat ebenfalls Anspruch auf das kostenlose Schülerticket Berlin. Das gilt auch für Berliner Kinder unter 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen. Als Nachweis kann z.B. der Aufnahmebescheid der Schule, die Schulzuweisung oder der Rückstellungsbescheid einer Berliner Behörde hochgeladen werden.
Wo gilt das Schülerticket?
Im Stadtgebiet Berlin AB. Für gelegentliche Fahrten ins Berliner Umland (Tarifteilbereich C) können Anschlussfahrausweise erworben werden.